Eine Betreibergesellschaft ist die rechtliche Einheit – etwa eine GmbH oder GmbH & Co. KG – die eine Energieanlage besitzt und betreibt. Sie bündelt Investoren, regelt Haftung, Finanzierung und steuerliche Behandlung und tritt gegenüber Banken, Netzbetreibern und Förderstellen als Vertragspartner auf.
Gerade bei größeren Biogas-, PV- oder Speicherprojekten schafft eine eigene Betreibergesellschaft klare Strukturen für gemeinschaftliche Investitionen und erleichtert die Projektfinanzierung, da Risiken und Sicherheiten sauber abgegrenzt sind.